Kommission registriert Bürgerinitiative für einen Europäischen Digitalen Raum (.IA) für souveräne KI-Governance
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Zusammenfassung
Am 6. Okt. 2026 erließ die Europäische Kommission einen Durchführungsbeschluss zur Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative „Schaffung eines Europäischen Digitalen Raums (.IA) für souveräne KI-Governance“ nach Article 6(3) der Regulation (EU) 2019/788. Der Antrag wurde am 19. Aug. 2026 eingereicht. Die Organisatoren fordern die Kommission auf, einen Rahmen für vertrauenswürdige digitale Räume und KI-Sandboxes vorzuschlagen und mit ISO und ICANN über den Schutz der Domain .IA zu verhandeln. Die Kommission hält es für möglich, Vorschläge für Rechtsakte zu Datenräumen und Infrastrukturen, einschließlich Domains, anzunehmen, und sieht keinen Teil der Initiative als offenkundig außerhalb ihrer Befugnisse liegend an. Sie erklärt, dass die Registrierung die sachliche Richtigkeit des Inhalts nicht bestätigt.
Warum es wichtig ist
Die Registrierung ermöglicht es den Organisatoren, das Verfahren der Bürgerinitiative nach der Regulation (EU) 2019/788 fortzusetzen. Der Beschluss greift der Frage nicht vor, ob die materiellen Voraussetzungen für ein Tätigwerden der Kommission, darunter Verhältnismäßigkeit, Subsidiarität und Vereinbarkeit mit den Grundrechten, erfüllt wären; der Inhalt gibt allein die Ansichten der Organisatoren wieder.
- Beteiligte
- Europäische Kommission
- CELEX-Nummer
- 32026D2308
- Dokumentnummer
- C(2026) 7098
- Primärquelle
- EUR-Lex (Publications Office of the EU) (eur-lex.europa.eu)
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- Allgemeine KI-Governance