Rat billigt Abschluss des Rahmenübereinkommens des Europarat über KI und Menschenrechte durch die EU
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Zusammenfassung
Am 21. Apr. 2026 hat der Rat der Europäischen Union einen Beschluss angenommen, mit dem das Rahmenübereinkommen des Europarat über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Namen der Europäische Union genehmigt wird. Das Übereinkommen war am 5. Sept. 2024 im Namen der Union unterzeichnet worden. Der Beschluss sieht vor, dass das Übereinkommen in der Union ausschließlich durch die Regulation (EU) 2024/1689 und den sonstigen einschlägigen Besitzstand der Union umgesetzt wird. Zudem genehmigt er zwei Erklärungen der Union: eine zur Anwendung der Kapitel II bis VI des Übereinkommens auf private Akteure durch die KI-Verordnung und eine zum räumlichen Geltungsbereich. Der Beschluss ist am Tag seiner Annahme in Kraft getreten; nach den Erwägungsgründen verfügt die Union über die ausschließliche externe Zuständigkeit zum Abschluss des Übereinkommens.
Warum es wichtig ist
Der Beschluss schließt die Genehmigung des Übereinkommens durch die Union ab und knüpft dessen Umsetzung an die KI-Verordnung und sonstiges Unionsrecht. Laut den Erwägungsgründen wird die Union in der Konferenz der Vertragsparteien 27 Stimmen anstreben, mit verstärkter Koordinierung mit den Mitgliedstaaten und unter Beteiligung des Rates bei der Festlegung der Standpunkte.
- Beteiligte
- Rat der Europäischen Union; Europäische Kommission; Europäisches Parlament; Europarat
- CELEX-Nummer
- 32026D1080
- Dokumentnummer
- COUNCIL DECISION (EU) 2026/1080
- Primärquelle
- EUR-Lex (Publications Office of the EU) (eur-lex.europa.eu)
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- Allgemeine KI-Governance