EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689)
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REGULATION (EU) 2024/1689 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL of 13 June 2024 laying down harmonised rules on artificial intelligence and amending Regulations (EC) No 300/2008, (EU) No 167/2013, (EU) No 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 and (EU) 2019/2144 and Directives 2014/90/EU, (EU) 2016/797 and (EU) 2020/1828 (Artificial Intelligence Act)
REGULATION (EU) 2024/1689
Zusammenfassung
Die Verordnung enthält harmonisierte Vorschriften für künstliche Intelligenz in der Union: verbotene KI-Praktiken, Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme und Pflichten ihrer Akteure, Transparenzvorschriften, Vorschriften für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, Marktüberwachung und Durchsetzung sowie Innovationsförderung. Sie wurde durch die Regulation (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI) geändert, die neue Verbote für nicht einvernehmliche sexuelle Deepfakes und Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern hinzufügt und die Anwendung der Hochrisiko-Vorschriften auf den 2. Dez. 2027 und den 2. Aug. 2028 staffelt.
Für wen es gilt
Gilt für Anbieter, die KI-Systeme oder KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringen, für Betreiber, die in der Union ansässig sind oder deren Ausgaben in der Union verwendet werden, sowie für Einführer, Händler, Produkthersteller, Bevollmächtigte und betroffene Personen in der Union. Ausgenommen sind militärische Zwecke, Verteidigungszwecke und Zwecke der nationalen Sicherheit sowie rein wissenschaftliche Forschung.
Kernpunkte
- Verbietet bestimmte KI-Praktiken nach Article 5, darunter ab dem 2. Dez. 2026 KI, die nicht einvernehmliche intime Bilder und Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern erzeugt.
- Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen müssen über Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und ein Qualitätsmanagementsystem verfügen.
- Bestimmte Betreiber müssen vor dem Einsatz von Hochrisiko-KI-Systemen nach Article 27 eine Grundrechte-Folgenabschätzung durchführen.
- Betroffene Personen haben nach Article 86 ein Recht auf Erläuterung von Entscheidungen, die auf den Ausgaben eines Hochrisiko-KI-Systems beruhen.
- Die Mitgliedstaaten müssen mindestens einen KI-Reallabor einrichten, das bis zum 2. Aug. 2027 betriebsbereit ist.
Wichtige Daten
- Unterzeichnet / erlassen
- Veröffentlicht (Amtsblatt)
- Inkrafttreten
- Anwendungs- / Compliance-Datum
- Anwendungs- / Compliance-Datum
- Anwendungs- / Compliance-Datum
- Anwendungs- / Compliance-Datum
- Amtlicher Text / Statusseite
- eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/eng
ai-act-service-desk.ec.europa.eu/en/ai-act/timeline/timeline-implementation-e…
Quellen sind oft in anderen Sprachen; Links öffnen das Original. - Spätere amtliche Dokumente (Änderungen, Verschiebungen, Gerichtsbeschlüsse)
- eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj/eng
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