Europäische UnionBehördliche Leitlinien Endgültig

Kommission erlässt gegenüber Google verbindliche DMA-Spezifizierungsmaßnahmen zur KI-Interoperabilität unter Android und zu Suchdaten

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Zusammenfassung

Am 16. Juli 2026 erließ Europäische Kommission gegenüber Google zwei Pakete verbindlicher Spezifizierungsmaßnahmen nach dem Gesetz über digitale Märkte. Das erste verlangt gleichberechtigten Zugang zu Android-Funktionen, damit KI-Assistenten von Wettbewerbern mit den eigenen KI-Diensten von Google, etwa Gemini, konkurrieren können, einschließlich Sprachaktivierung und der Ausführung von Aktionen in Apps. Das zweite legt fest, wie Google anonymisierte Suchdaten mit Suchmaschinen Dritter teilt, einschließlich KI-Chatbots mit Suchfunktionen, mit einer Preisformel und einem Zugangsverfahren. Dem Dokument zufolge setzen die Maßnahmen Article 6(7) DMA und Article 6(11) DMA um und sehen keine Geldbußen vor.

Warum es wichtig ist

Die Entscheidungen sind für Google rechtlich bindend; das Unternehmen muss sie unter festgelegten Bedingungen und Fristen umsetzen. Die Weitergabe von Suchdaten muss ab Januar 2027 beginnen, und die Android-Änderungen erreichen die Nutzer ab Juli 2027. Betroffen sind konkurrierende Anbieter von KI-Assistenten und Suchdiensten, einschließlich KI-Chatbots; die Entscheidungen unterliegen weiterhin der gerichtlichen Kontrolle.

Beteiligte
Europäische Kommission; Google
Dokumentnummer
IP/26/1634
Primärquelle
European Commission (ec.europa.eu)
Quelle abgerufen: . Quellen sind oft in anderen Sprachen; Links öffnen das Original.
Themen
Wettbewerb und Kartellrecht · Allgemeine KI-Governance

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